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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Maßnahmenplan (stationär)

Gesetzliche Grundlgen
  • SGB XI

  • Heimgesetz

  • Infektionsschutzgesetz

  • Heimmindestbauverordnung

  • Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI)

  • Rahmenhygieneplan für Alten- und Altenpflegeheime

  • Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen (DGKH)

  • Vorschriften der Berufsgenossenschaft

Maßnahmenplan

(„Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen“, DGKH)

3.A Stationäre Pflegeeinrichtungen/Pflegeheime

3.A 1. Räumlich-funktionelle Anforderungen an die Unterbringung von MRSA Bewohnern/-Patienten (Kolonisation/Infekte)

  • Einzelzimmerunterbringung ist nicht generell erforderlich

  • Zusammenlegen mehrerer MRSA-Besiedelter ist möglich (Kohortierung)

  • die Unterbringung muss angepasst an das Risiko erfolgen

Einzelzimmer bei MRSA-Besiedlung/Infektion eines
Bewohners:

  • mit ausgedehnten chronischen Hautläsionen (z.B. Ekzem, Wunden)

  • mit schuppenden Dermatosen bei gleichzeitiger Besiedelung der Haut

  • mit invasiven Zugängen (z.B. Harnwegskatheter, PEG-Sonden) und insbesondere bei Besiedelung der Atemwege und gleichzeitigem Tracheostoma

  • ggf. während der Sanierung

Ansonsten ist die Pflege im Mehrbettzimmer möglich, wenn der/die Mitbewohner keine

  • offenen Wunden hat oder mit Kathetern, Sonden oder Tracheostoma versorgt ist.

Verlassen des Einzelzimmers ist möglich, wenn

  • Hautläsionen/offene Wunden sicher verbunden sind und eine Übertragung aus der Wunde durch den Wundverband sicher verhindert wird

  • Tracheostoma, Zugang zu PEG-Sonde abgedeckt ist

  • geschlossene Harnableitungssysteme genutzt werden

  • Patient kooperativ ist und selbst Händedesinfektion durchführen kann oder eine Händedesinfektion durch das Pflegepersonal zulässt

Vermeidung direkter oder indirekter Kontakte des Bewohners/Patienten zu anderen Patienten/Bewohnern, wenn der Betroffene:

  • abgesaugt werden muss

  • starke Sekretabsonderung hat, hustet, schnupft

  • nässende Ekzeme hat

  • stark ausgetrocknete oder schuppende Haut hat

  • mangelhafte persönliche Hygiene betreibt

3.A 2. Schutz vor Kontamination

3.A 2.1 Information

  • MRSA-Status im Dokumentationssystem deutlich markieren

  • notwendige Hygienemaßnahmen im Pflege- und Behandlungsplan festlegen und dokumentieren

  • laut Infektionsschutzgesetz § 6(3) besteht Meldepflicht für gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird

  • Pflegeteam/Betreuungsteam/Reinigungspersonal über die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren, evtl. schulen

  • Bewohner/Angehörige/Familie über Kolonisation und/oder Infektion sowie Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren

  • Besucher über Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren

3.A 2.2 Hygienemaßnahmen

  • die Regeln der Händehygiene sind strikt einzuhalten, d.h. eine Hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Kontaminationsmöglichkeit im MRSA-Bereich notwendig (Ärzte, Pflege, Physiotherapeuten, Podologe, etc,)

  • dies gilt auch bei bzw. nach der Benutzung von Einmalhandschuhen

  • Handschuhe (Einmaluntersuchungshandschuhe) tragen bei Grund- und Behandlungspflege/körperlicher Untersuchung und Behandlung sowie bei möglichem Kontakt mit MRSA-kontaminiertem Material/Sekret (Selbst- und Fremdschutz)

  • nach Ablegen der Einmalhandschuhe grundsätzlich eine hygienische Händedesinfektion durchführen

  • Schutzkittel tragen bei direktem Patientenkontakt, für die Grund- (z.B. beim Betten) und Behandlungspflege, bei Verbandwechsel von MRSA-kontaminierten/-infizierten Wunden

  • bei nässenden Wunden zusätzlich eine Folienschürze tragen

  • Schutzkittel werden als Einmalkittel verwendet

Mundnasenschutz vom Personal zu tragen

  • beim Betten, wenn der Patient stark schuppende Haut hat

  • wenn der Bewohner nasal besiedelt/infiziert ist und Auswurf hat oder hustet

  • beim endotrachealen Absaugen

  • wenn das Verspritzen von kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist

  • zum Schutz des Gesichts vor Kontakten mit kontaminierten Händen

  • bei Durchführung aller Tätigkeiten, bei denen Aerosolbildung antizipierbar ist

Anleitung des Betroffenen

  • zur Händedesinfektion

  • bei nasaler Besiedelung Einmalpapiertücher zu benutzen

  • beim Verlassen des Zimmers Tracheostoma, Trachealkanüle, Wunden, Katheter/Sonden abzudecken

3.A 3 Desinfektion und Reinigung

  • mind. täglich eine Flächendesinfektion der patientennahen Flächen mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel

  • die Einwirkzeit laut Hersteller ist dabei zu beachten

  • anlassbezogen bei Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten zusätzlich eine sofortige gezielte Flächendesinfektion durchführen

  • tägliche Reinigung der patientenfernen Flächen, nach Möglichkeit am Ende eines Durchgangs

  • Pflegeutensilien, Instrumente, Geräte, welche beim Betroffenen benutzt werden, thermisch oder chemisch desinfizieren

  • bei Verwendung von Desinfektionsmittel sollen gelistete Produkte eingesetzt werden, wobei bezüglich der Konzentration und Einwirkzeit die Herstellerangaben einzuhalten sind

  • nach Nutzung eines Pflegebades umgehende Wischdesinfektion von Dusche, Wanne, Hocker, Boden und Spritzbereich

  • Wäsche und Textilien der MRSA-kolonisierten/-infizierten Personen werden im Patientenzimmer gesammelt und nach geschlossenem Transport in einem Waschverfahren nach RAL-GZ992/2 desinfizierend gewaschen

  • MRSA-Wäsche ist keine „infektiöse Wäsche“! Wäschesäcke müssen nicht extra gekennzeichnet werden!

  • persönliche Wäsche der MRSA-kolonisierten/-infizierten Personen, die in der Einrichtung selbst gewaschen wird, muss mit einem desinfizierenden Waschverfahren gewaschen werden

  • Essgeschirr geht auf direktem Weg in die Geschirrspülmaschine und wird bei mindestens 60°C gewaschen und gespült

  • MRSA-Bewohner sollten in Räumen ohne Teppich oder textile Polstermaterialien untergebracht werden

  • da Teppichböden und textile Materialien nicht sicher zu desinfizieren sind, sind bei Neuanschaffungen Möbel mit glatten Oberflächen zu bevorzugen, ggf. mit abnehmbaren oder wischdesinfizierbaren Polstern

3.A 4 Abfallentsorgung

  • MRSA-haltige Sekrete und Ausscheidungen werden auf direktem Weg in die Toilette oder Steckbeckenspüle gegeben

  • Abfall wird im Zimmer gesammelt und im geschlossenen Sack auf direktem Weg in den Container entsorgt (MRSA-haltiger Abfall ist dabei kein Sondermüll)

3.A 5 Medizinische Maßnahmen/Eingriffe am Bewohner

  • diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten, soweit vertretbar, im Bewohnerzimmer durchgeführt werden

3.A 6 Screening

  • eine routinemäßige Untersuchung von Bewohnern oder vom Personal ist nicht notwendig

  • Personal ist nur auf MRSA zu untersuchen, wenn ein gehäuftes Auftreten von MRSA besteht, d.h., wenn bei mehreren Bewohnern (>2) eine MRSA-Infektion/-Kolonisation in zeitlichem oder räumlichem Zusammenhang vorliegt und zusätzlich der begründete Verdacht besteht, dass die Weiterverbreitung ausgehend vom Personal erfolgt (Personal Streuquelle ist)

3.A 7 Sanierung von MRSA-Trägern

3.A 7.1 Bewohner

  • bei Besiedelung mit MRSA sollte die Sanierung mit antiseptischen Wirkstoffen vorgenommen werden, deren klinische Wirksamkeit für diese Anwendung nachgewiesen ist

  • zur Sanierung einer nasalen MRSA-Besiedelung ist die Applikation von Mupirocin Nasensalbe (3x tägl. über mindestens 5 Tage in beiden Nasenvorhöfen ) zu empfehlen

Während der Sanierungsphase:
zur Sanierung einer Besiedelung der Haut bzw. als
Begleitmaßnahme bei nasaler Besiedelung:

  • antiseptische Maßnahmen täglich durchführen

  • Duschen, Baden, Waschen unter Einbeziehung der Kopfhaare mit Dekontaminationspräparaten

  • Bettwäsche und persönliche Wäsche inkl. Waschutensilien der betroffenen Person nach der Durchführung der antiseptischen Körperpflegemaßnahmen wechseln und thermisch oder chemothermisch desinfizierend waschen

  • Desinfektion von köpernah getragenen Gegenständen (Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Schmuck, Armbanduhr, Haarteile)

  • die Einrichtungen sind anzuhalten, während der Sanierungsmaßnahme ausschließlich mindestens mit 60 Grad Celsius und einem Waschmittel auf Basis eines Sauerstoffspalters waschbare Wäsche und Textilien zu verwenden bzw. bei niederen Waschtemperaturen VAH-gelistete Waschpräparate zu verwenden

  • die Betroffenen sind grundsätzlich anzuhalten, auf körpernah getragene Gegenstände und auf Deoroller, Lippenstift, Puderdosen u.ä. zu verzichten

  • persönliche Pflegeutensilien (Rasierer, Zahnbürste) sind im Zimmer zu belassen und nach jedem Gebrauch zu desinfizieren bzw. auszutauschen

3.A 7.2 Personal

  • MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Bewohner/ Patienten behandeln und pflegen

  • bei MRSA-Besiedelung ist eine Sanierung analog zur Patientensanierung zu empfehlen

  • ein Einsatz des Personals zu pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen ist nur unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) möglich

  • zur Erfolgskontrolle der Sanierung sind frühestens 3 Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen je nach Lokalisation 3 Abstriche an drei aufeinander folgenden Tagen als Kontrollabstriche vorzunehmen

  • wird in diesen Kontrollabstrichen an drei aufeinander folgenden Tagen kein MRSA mehr nachgewiesen, erfolgt die Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • weitere Kontrollen sollten nach 10 Tagen, 1 Mon. und 3 Mon. nach Sanierungsende veranlasst werden

3.A 8 Aufhebung der Schutzmaßnahmen

  • für MRSA-kolonisierte bzw. -infizierte Bewohner kann die Notwendigkeit zur Unterbringung im Einzelzimmer und allen weiteren spezifischen Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, wenn frühestens 3 Tage nach Abschluss der Behandlung/Sanierung an drei aufeinander folgenden Tagen

    die Kontrollabstriche abgenommen werden und diese alle negativ sind

3.A 9 Maßnahmen bei Verlegung und Transport in andere Krankenhäuser bzw. Einrichtungen

  • Transporte von Bewohnern mit MRSA sollten auf unbedingt notwendige Erfordernisse beschränkt werden

  • die Zieleinrichtung und der Krankentransportdienst sind über die MRSA-Besiedelung/-Infektion bei dem Patienten rechtzeitig vorab zu informieren, um erforderliche Schutzmaßnahmen veranlassen zu können

  • wenn möglich, sollte unmittelbar vor dem Transport eine antiseptisches Ganzkörperwäsche des Patienten inkl. Haarwäsche und Ankleiden mit frischer Wäsche erfolgen

  • der Transport sollte möglichst als Einzeltransport mit frischer Bettwäsche oder Abdeckung erfolgen

  • Wundinfektionen oder Läsionen sind erregerdicht abzudecken

  • aktuelle Befunde sind als Kopie mitzugeben

  • der aktuelle Stand eventueller Dekontaminationsmaßnahmen ist schriftlich mitzuteilen, um die Fortsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten

3.A 10 Maßnahmen bei Entlassung bzw. Aufhebung der speziellen Maßnahmen

  • nach Entlassung oder nach erfolgreicher MRSA-Sanierung ist eine Abschlussdesinfektion aller Gegenstände und Flächen im betreffenden Zimmer notwendig

Besonderheiten im Umgang mit MRSA bei verwirrten Bewohnern
  • Probleme beim „Festhalten“ desorientierter Bewohner

  • „Festhalten“ aufgrund einer Kolonisation mit MRSA nicht akzeptabel

  • freiheitseinschränkende Maßnahmen nur bei Ausbruch von MRSA (Genehmigung Betreuungsgericht)

Dokumentation
  1. Eintragung im Pflegebericht

  2. Kennzeichnung auf dem Stammblatt (farbig, zeitliche Begrenzung)

  3. Dokumentation der Therapie/Behandlung auf ärztlichem Behandlungsblatt

  4. Aufnahme in die Pflegeplanung (hohe Priorität)

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