Angehörige innerhalb geltender typische Pflegetheoretischer Grundlagen
Ganzheitlichkeit = Einheit von Leib, Seele und Geist
Verlangt Komplexität in der Pflege unter Einbeziehung der Angehörigen
Beobachtung, Einschätzung und Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, aller Handlungen, Äußerungen und Ressourcen der Pflegebedürftigen Person
die Gesamtheit der Ergebnisse bildet die Grundlage und ist Teil des gesamten Pflegeprozesses
ist Teil der pflegetheoretischen Grundlagen der typischen Pflegmodelle (Juchli, Roper, Henderson, Orem, Krohwinkel)
QPR/MD-Anleitung
Die Kommunikation mit den Angehörigen ist nicht nur für das Kennenlernen wichtig, sondern kann auch dazu beitragen, eventuelle Missstimmungen zwischen Angehörigen und Mitarbeitern zu verringern.
Der Informationsaustausch hilft den Angehörigen, den Pflegedienst kennen zu lernen, er bietet Gelegenheit, Kritik und Anliegen zu äußern und Verständnis für die Arbeitsweisen der Mitarbeiter zu entwickeln.
Eine professionell standardisierte (nicht zufällige) Angehörigenarbeit ist das Gegenteil von zufälliger, ungeplanter Angehörigen-Begegnung und ermöglicht auch ein individuell angepasstes Reagieren in der aktuellen Situation.
Der systematische Einbezug von Angehörigen kann einen wesentlichen Beitrag zu einer „klientenorientierten“ Pflege und Betreuung leisten, innerhalb derer auch institutionelle organisatorische Vorgaben immer wieder hinterfragt werden und sich dadurch an den Bedürfnissen und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientieren.
Instrumente zur Angehörigen Arbeit können sein:
Hausbesuche der Mitarbeiter vor Übernahme
regelmäßige Sprechstunden
Informationsmaterial für Angehörige zum Pflegedienst und Krankheitsbild
Info-Mappe
Tag der offenen Tür
Feiern mit Angehörigen als Begleitpersonen
Angehörigengruppen zum Erfahrungsaustausch
Angehörigenseminare
Bezugspersonenpflegesystem (u.a. mit Ansprechpartnern für Angehörige)
Formen der Mitarbeit von Angehörigen (keine Lückenbüßer)
Einbeziehung der Angehörigen in Pflege- planung (z.B. durch die Pflegevisite) oder
auch im Rahmen der Sterbebegleitung
BeispielEin Raunen geht das Kollegenteam, als sich die Tochter von Frau Meier dem Pflegedienst nähert. Keiner erwidert ihren Blick, als sie sich beim Klingeln und Eintreten auffordernd umsieht. Niemand möchte derjenige sein, der diesmal angesprochen wird. Alle erahnen, dass wieder lange kritisierende Ausführungen über all das kommen werden, was aus Sicht der Tochter mal wieder nicht geklappt hat.
niemand ist ohne Grund immer unzufrieden und herausfordernd wie die Tochter
herausfinden, was die mögliche Ursache für ihr Verhalten sein kann
oft spielen Hilflosigkeit, Überforderung oder Trauer eine Rolle, die den „Boden der alltäglichen Begleitung ausmachen“
Druck des Umfeldes mit seinen Erwartungen sowie der Wunsch auf ein Eigenleben mit ganz besonderen Bedürfnissen
dazu kommen: nicht erfüllbare, manchmal unausgesprochene Erwartungen der Betroffenen, die bei den Angehörigen oft Schuldgefühle hinterlassen
2 Möglichkeiten: Rückzug oder Kampf
das zeigt sich in einer sehr fordernden Art der Angehörigen den Mitarbeitern gegenüber
Der Pflegende gestaltet mit seiner Kommunikation die Pflegebeziehung zum Patienten, Bewohner und Angehörigen.
Er organisiert, informiert, berät, gibt Orientierung, klärt auf, beruhigt, leitet an, fragt nach, hört hin und pflegt damit Menschen, Kontakte, Abläufe und auch sich selbst.
Der besondere Schutz der Familie
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 6: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung.“
Familie : „… ist ein Verband von Angehörigen aus gleicher seitlicher oder gerader Abstammung“
Angehörige
Duden
an/ge/hö/ren, einem Volk angehören, angehörig, Angehörige, Angehörigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch
ab § 1297 Regelungen zum Familienrecht
§§ 1589 ff Regelungen zu Verwandtschaft Eltern, Kinder, Schwägerschaft
§§ 1360 ff Regelungen zur Ehe
§§ 1569 ff geschiedene Ehe
Familie und rechtliche Verpflichtungen
Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII)
Ehe (§ 1360 BGB)
getrennt lebend (§ 1361 NHN)
geschiedene Ehe (§ 1569 BGB)
Kinde, Eltern und andere (§ 1601 BGB)
Lebenspartnerschaften (Gesetz)
–> Durch rechtliche Verpflichtungen können Angehörige zu Leistungen gezwungen werden!
Verwandschaftsgrade
Angehörige in unserem Lebensumfeld
Familie
“größter Pflegedienst Deutschlands”
80 % der Pflegebedürftigen, die zuhause leben, werden von Angehörigen betreut
40 % der Pflegenden lassen sich ständig/teilweise von professionellen Kräften unterstützen
Übernahme der häuslichen Pflege meist durch Ehefrauen, Mütter oder Töchter/Schwiegertöchter (80%)
meistens eine Hauptpflegeperson
Überlastungen meist auch als Ursache für Heimeinweisungen (Beruf/eigene Familie/Pflege)
Im Engen Sinne
Angehörige, die im Haushalt leben, Familien als Eltern und Kinder
enge soziale, wirtschaftliche und emotionale Gebundenheit und rechtliche Verpflichtung zum gegenseitigen Beistand
Im weiten Sinne
Angehörigen, die nicht im Haushalt leben
teilweise soziale, wirtschaftliche und emotionale Gebundenheit
rechtliche Verpflichtung zum Beistand
Motive der Übernahme der Pflege durch Angehörige
In der Regel aus Liebe und Mitgefühl, moralische Verpflichtung
Pflichtgefühl
wollen Pflegenden zu Beginn Umzug ins Heim “ersparen”
finanzieller Aspekt
Besonderheiten der Partnerpflege
Partnerpflege unterscheidet sich gegenüber intergenerativer Pflege durch
Freiwilligkeit der Beziehung
Macht und Autorität in der Beziehung
Bedeutung der Pflegebeziehung im Kontext zu anderen Beziehungen
Zeitpunkt des Lebenszyklus
Typische Fälle
ältere Ehepaare oder langjährige nichteheliche Lebensgemeinschaften
Erwerbsleben weitgehend hinter sich gelassen
Kinder erwachsen
Paarbeziehung zuvor nicht dominant durch andere chronische Erkrankung gekennzeichnet
Sonderfälle
Zweit-/Folgepartnerschaften
Patchwork-Familien
außereheliche Beziehungen
Paare mit langjährigen Konflikten
Fälle schwerer Gewalt in einer durch die Demenz veränderten Partnerschaften
Paare bei denen der dementiell erkrankte Partner schon vorher pflegebedürftig war
Younger-onset Demenzen (vor dem 65. Lebensjahr, präsenile Form)
Wir-Situation des Paares/mögliche Krisenfelder
Gefährtenschaft und Intimität
Loyalität und Vertrauen
Souveränität, Gleichberechtigung, Macht und Alltagsorganisation
Gerechtigkeit
Liebe
Ehe- und Pflegebeziehung als Kippfigur zwischen Krise und Harmonie
falsch verstandene Situationen mit teilweise unangemessenem Handeln
Angehörige als Bestandteil von QM-Systemen
sind Bewerter unserer Leistung
haben große Außenwirkung, da von Außenstehenden als authentische Beobachter gewertet
können gleichzeitig auch andere Stellung einnehmen wie Kooperationspartner, interessierte Partei, etc.
Zufriedenheit von Angehörigen soll auch gemessen werden (Beschwerdemanagement, Zufriedenheitsbefragungen)
Mit Angehörigen ist zu kommunizieren und die Wege der Kommunikation sind festzulegen (DIN).