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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Festlegungen zur Wunddokumentation

Wunddokumentation

• Für jede Wunde ist 1 Wunddokumentationsbogen anzulegen.

 

• Die Dokumentation des Wundzustandes hat durch PFK in Zusammenarbeit mit der PFE nach dem Entfernen von avitalem Gewebe (Debridement), bei akuten Veränderungen jedoch spätestens nach 4 Wochen zu erfolgen, nach einem Verbandwechsel erfolgt nur die Dokumentation von Veränderungen.

 

• Zur Bewertung des Heilungsverlaufes bzw. Wundveränderungen können Fotos gefertigt werden. Der Patient hat hierzu eine Einwilligungserklärung nach § 201 a StGB zu unterzeichnen, wird das Fotografieren durch den Patienten abgelehnt, ist die Wunde zu beschreiben.

 

• Wundfotos sind in monatlichen Abständen anzufertigen.

 

• Soweit möglich sind folgende Dinge zu beachten: vorher die Wunde spülen, gleiche Lichtverhältnisse, gleicher Abstand zum Objekt, Wunde soll mindestens 1/3 des Fotos einnehmen, gleicher Mitarbeiter, der fotografiert, Anlegen von Messmitteln, ohne die Wunde zu verdecken, der Name des Patienten und das Datum müssen erkennbar sein

 

• Wundfotos ersetzen nicht eine Beschreibung der Wunde.

 

• spätestens aller vier Wochen Überprüfung der Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen und gegebenenfalls Änderungen in Absprache mit allen an der Versorgung Beteiligten

 

• bei Bedarf Einbeziehung der pflegerischen Fachexpertin

Evaluation der Maßnahmen

• durch eine Wiedereinschätzung mit den bereits in der pflegerischen Anamnese und dem wundspezifischen Assessment verwendeten Instrumente 

 

• zusätzliche Bewertung (Hinweise auf sich verändernde Selbstmanagementtätigkeiten):

– Teilnahme der Betroffenen am sozialen Leben (z.B. Aktivitäten der Einrichtung)

– Durchführung von Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege)

 

• Überprüfung der bisherigen Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen

 

 

 

 

Änderung des Maßnahmenplanes erforderlich, wenn:

 

• sich die Wundsituation verschlechtert

 

• sich die Situation der Betroffenen nicht verbessert oder gar verschlechtert

 

• der Betroffene die geplanten Maßnahmen nicht unterstützt

 

• Behandlungsziele erreicht wurden und weitergehende Behandlungsschritte eingeleitet werden

Beurteilung des Heilungsverlaufs

Durchführung eines vollständigen Wundassessments nach jeder wundbezogenen Intervention:
– nach Entfernung von avitalem Gewebe
– bei Verschlechterungen oder
– in regelmäßigen individuell festgelegten Abständen innerhalb eines 1-2 wöchentlichen Zeitraums

• Dokumentation des Zustandes der Wunde und der umgebenden Haut sowie des Heilungsverlaufs bei jedem Verbandwechsel

• spätestens aller vier Wochen Überprüfung der Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen und gegebenenfalls Änderungen in Absprache mit allen an der Versorgung Beteiligten

• bei Bedarf Einbeziehung der pflegerischen Fachexpertin

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