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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Kriterien 7-9 der Wunddokumentation

7. Wundgeruch

• Wundgeruch ist ein subjektiver Faktor, der sehr individuell bewertet wird und schwierig zu beschreiben ist

• Dokumentation des Wundgeruches mit vorhanden oder nicht vorhanden (ja/nein)

• Geruch kann Aufschluss über eine Keimbesiedlung geben

Exsudat

• Quantität: kein, wenig, mittel, viel

• Qualität: serös, eitrig

• Ursachen für Exsudat und Geruch herausfinden, danach
richtet sich die Wundauflage

• abgenommene Wundauflage kann Aufschluss über
Quantität und Qualität geben

8. Entzündung

• ist eine der häufigsten und schwerwiegendsten Komplikationen bei der Behandlung von Wunden

 

folgende Begrifflichkeiten möglich:

• Rubor (Rötung)
• Tumor (Schwellung)
• Calor (Überwärmung)
• Dolor (Schmerz)
• Functio laesa (eingeschränkte Funktion)

 

• Dokumentation mit ja oder nein (genaue Angabe der Entzündungszeichen nötig für Kausaltherapie der Wunde)

 

• Fotodokumentation als sinnvolles unterstützendes Hilfsmittel

• jede Wunde befindet sich am Anfang (Exsudationsphase) in der Entzündungsphase (erkennbar an der Wundumgebung, selten im Wundgrund)

 

• leichte Rötung und Schwellung

 

• wichtig der Verlauf: wird Rötung und Schwellung stärker oder nicht?

 

• bei Verstärkung der Rötung und Schwellung Beginn einer Infektion

 

• Dokumentation möglichst durch dieselbe Person (auf Fotos Rötung kaum erkennbar)

9. Schmerzen

• Schmerz ist ein subjektiver Parameter, der einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität hat

 

• kann Hinweis auf eine sich entwickelnde Komplikation sein (z.B. Wundinfektion)

 

folgende Begrifflichkeiten möglich:

• VAS-Wert (häufige Verwendung der visuellen Analog-Skala)

• der Schmerzort
• Häufigkeit, Intensität
• Ursache

• Schmerzmittel

Fotodokumentation

• ist eine wichtige unterstützende Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation, kann letztere aber nicht ersetzen

 

• nicht verbindlich, von Kostenträgern mittlerweile gefordert

 

• digitale Bilder sind ein juristisch zugelassenes Beweismaterial, Bildmanipulationen durch Bildbearbeitungssoftware sind nachweisbar

 

• wichtig: Durchführung standardisiert von geschultem Personal

 

• schriftliche Einverständnis durch den Patienten

 

• Beachten der Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren nach §199 BGB Absatz 2

 

• Maßstabaufkleber mit Patienteninitialen, Datum und Lokalisationsangabe (Bilder müssen dem Patienten eindeutig zuordenbar sein)

 

• Wunde und Wundumgebung nur gereinigt fotografieren, (angewärmte Wundspüllösung ca.28°C, fördert Zellneubildung, verringert Schmerzempfinden)

 

• Intimsphäre des Patienten wahren, ggf. Verdecken

 

• in tiefe Wunden als Tiefenmaßstab eine sterile Pinzette, etc. in die Wunde halten

 

• Standardhintergrund, z.B. OP-Tuch, Inkontinenzunterlage, etc.

 

• nur ein Bildformat (Querformat) verwenden

 

• die Ausrichtung der Wunde im Querformat soll einheitlich entweder bei 9 Uhr oder 12 Uhr in Richtung cranial sein

 

• die Wunde zweimal fotografieren: formatfüllend und Übersichtsaufnahme

 

• die Wunde immer möglichst mit demselben Hintergrund, aus derselben Perspektive fotografieren

 

• hilfreich ist es, die Voraufnahme vorher einzusehen

 

• extreme Weitwinkel- oder Telezoomeinstellungen meiden (unpraktikalbel)

 

• auf korrekte Datum- und Zeiteinstellung in der Kamera achten (wird mit dem Bild gespeichert)

 

• Dateigröße pro Bild unter 1MB halten (Speicher- bzw. Archivkosten)

 

Vorteil:
• kontaktarme Befundaufnahme der Wunde

• visualisierte Nachvollziehbarkeit des Wundheilungsverlaufes (auch für Patienten/Angehörige)

Beurteilung des Heilungsverlaufs

Durchführung eines vollständigen Wundassessments

 

nach jeder wundbezogenen Intervention:
– nach Entfernung von avitalem Gewebe
– bei Verschlechterungen oder

– in regelmäßigen individuell festgelegten Abständen innerhalb eines 1-2 wöchentlichen Zeitraums

 

• Dokumentation des Zustandes der Wunde und der umgebenden Haut sowie des Heilungsverlaufs bei jedem Verbandwechsel

 

• spätestens aller vier Wochen Überprüfung der Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen und gegebenenfalls Änderungen in Absprache mit allen an der Versorgung Beteiligten

 

• bei Bedarf Einbeziehung der pflegerischen Fachexpertin

Selbstmanagementkompetenzen

1.Verständnis des Krankseins

 

2.wund- und therapiebedingte Einschränkungen

 

3.vorhandene wundbezogene Hilfsmittel

 

4.Selbstmanagementkompetenzen von Patient:innen/ Bewohner:innen und Angehörigen

 

5.krankheitsspezifische Maßnahmen

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